S3-Leitlinie „Versorgung seltener, genetisch bedingter Erkrankungen der Zähne“
Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde e.V. (DGKiZ), der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (DGPro) und der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V. (GfH) ist eine S3-Leitlinie zum Thema „Versorgung seltener, genetisch bedingter Erkrankungen der Zähne“ (AWMF Registernummer 083-048) unter Beteiligung von Patientenorganisationen erarbeitet worden.
Das diesen Leitlinien zugrundeliegende Projekt wurde mit Mitteln des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert.
Sinn der Leitlinie ist es über den aktuellen Wissensstand zur Erkennung und Behandlung von seltenen Erkrankungen der Zähne informieren. Sie kann Betroffenen helfen anstehende Entscheidungen zur Behandlung gemeinsam mit ihrem/ihrer Arzt*Ärztin zu treffen und im Gespräch mit diesen die „richtigen“ Fragen zu stellen.
Die „Leitlinien“ sind für Ärzte*Ärztinnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Das 2020 begonnene Projekt ist inzwischen abgeschlossen.
Die daraus resultierende Veröffentlichung der Leitlinien ist über folgenden Link zu finden:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-048
Eine laienverständliche Version der wissenschaftlichen S3-Leitlinie „Versorgung seltener, genetisch bedingter Erkrankungen der Zähne “ für Betroffene, Angehörige und nahestehende Personen ist unter folgendem Link verfügbar: